Gebäudeversicherung für Stadtvilla - Jugendstil Villa - Gründerzeit Villa

Gebäudeversicherung mit Denkmalschutz
Gebäudeversicherung Denkmalschutz

Als Versicherungsmakler mit spezialisiertem Wissen im Bereich denkmalgeschützter Villen verstehen wir die einzigartigen Herausforderungen und Anforderungen, die mit dem Besitz und der Instandhaltung solcher historischen Immobilien verbunden sind. Denkmalgeschützte Villen sind nicht nur architektonische Meisterwerke, sondern auch kulturelle Erben, die besonderen Schutz und sorgfältige Pflege benötigen. In vielen Fällen erfordert die spezielle Architektur dieser Gebäude maßgeschneiderte Versicherungslösungen.

Ein zentraler Aspekt meiner Beratung ist die Auswahl eines geeigneten Versicherungsschutzes. Darüber hinaus bin ich über die verschiedenen Versicherungsanbieter informiert, die denkmalgeschützte Immobilien versichern, und unterstütze dabei, die passende Police auszuwählen. Mein Ziel ist es, meinen Kunden Sicherheit und Unterstützung in einem komplexen Bereich zu bieten, sodass sie sich auf die Pflege und den Erhalt ihrer wertvollen Immobilien konzentrieren können.

 

Wir lieben besondere Immobilien

Wertschätzung der Immobilie: Denkmalgeschützte Villen haben oft einen hohen historischen und kulturellen Wert, der über den Marktwert hinausgeht. Wir helfen Ihnen, den richtigen Versicherungswert zu ermitteln, der sowohl die Substanz als auch die historischen Merkmale der Villa berücksichtigt.

 

Spezielle Versicherungsbedürfnisse: Aufgrund der besonderen Bauweise und der verwendeten Materialien benötigen denkmalgeschützte Villen maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir bieten Ihnen umfassende Policen, die auch unbenannte Schäden abdecken, sowie spezifische Klauseln für die Wiederherstellung historischer Elemente.

 

Individuelle Risikoanalyse: Jede denkmalgeschützte Villa ist einzigartig. Wir führen eine detaillierte Risikoanalyse durch, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu empfehlen, die Ihren Versicherungsschutz optimieren.

Mit unserer Expertise im Bereich denkmalgeschützter Villen stehen wir Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre wertvolle Immobilie optimal geschützt ist. 

Welche Gefahren sollten bei der Gebäudeversicherung für eine Villa versichert sein?

Feuer

Leitungswasser

Sturm/Hagel

Elementar

Unter Elementar fallen die Naturgefahren wie:

  • Starkregen / Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben 

Warum ist es sinnvoll eine Villa mit Premium Schutz zu versichern?

Häufigster Grund für eine Leistungsverweigerung ist eine angeblich grobe Fahrlässigkeit des Versicherten. Häufigster Fall ist die unbeaufsichtigte Kerze oder der Herd, der zu einem Brandschaden führt (Hausbrand). Das gekippte Fenster ist für den Einbruchschaden verantwortlich. Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit lesen Sie dann im Schreiben der Versicherung. Die Versicherung kann unter diesen Voraussetzungen die Leistungen kürzen oder komplett verweigern. 

Billig Tarife bieten nicht den gewünschten Versicherungsschutz
Billig Tarife bieten nicht den gewünschten Versicherungsschutz


Wie erhalte ich meinen neuen Premium Gebäudeversicherungsvorschlag ?

Bitte fragen Sie nur unter folgenden Voraussetzungen an:

  • Ernstgemeinte & ehrliche Anfragen
  • Keine "ich möchte nur mal schauen" Anfragen
  • Sie besitzen die Immobilie
  • Kein Verkauf der Immobilie
  • Ihnen ist Leistung im Schadensfall wichtiger als ein billiger Tarif

Wir werden Sie in Kürze telefonisch kontaktieren, um weitere Details zum Gebäude und zur evtl. Vorversicherung zu besprechen. Wir freuen uns auf das Gespräch und auch auf die Erstellung eines attraktiven Vorschlages.

Unter der Voraussetzung, dass der Vorschlag Ihnen auch wirklich zusagt, erhalten Sie Ihr Angebot direkt mit Email übersendet. 

 

Hierzu können wir dann gerne im Nachgang nochmals telefonieren.



Wir helfen Ihnen bei der Absicherung Ihrer Stadtvilla - Jugendstil Villa - Gründerzeit Villa

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf!

Hier erhalten Sie leistungsstarken Premium Gebäudeschutz mit fairen Konditionen und keine billig Tarife.

Keine Datenweitergabe für Werbezwecke
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Unabhängige Expertenberatung
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100% unverbindlich
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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Was kostet eine Gebäudeversicherung für Stadtvilla - Jugendstil Villa - Gründerzeit Villa ?

Eine gute Gebäudeversicherung für denkmalgeschützte Gebäude muss nicht teuer sein. Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Übersicht an Kunden, die wir betreuen. Versichert ist immer ein Premium Gebäudeschutz mit leistungsstarken Entschädigungen & klaren Vertragsbedingungen. Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden, muss ein Versicherer gewählt werden, der keine begrenzte Versicherungssumme festlegt. Die Wiederherstellungskosten sind nicht selten deutlich höher, als ein normales Gebäude. Der Wert von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahren auch hervorragend entwickelt. Nie waren Immobilien mehr wert als heute. Und das ist auch gut so. Schließlich ist Ihr Haus nicht nur eine Wertanlage, sondern auch ein sicherer Ort und Ihr Zuhause. Es steht für Heimat, Geborgenheit und Schutz. Deshalb sollte man es gut absichern. 

Beispiele für bereits versicherte denkmalgeschützte Immobilien

Die Konditionen können nie für ein ähnliches Gebäude verwendet werden. Zu viele Faktoren beeinflussen den Preis. So wird z.B. ein Gebäude in der Überschwemmungszone 2 oder 3 mehr an Elementar kosten als in einem normalen Gebiet. Auch sind die Schäden an den jeweiligen Orten ein Punkt, welche im Preis von den Versicherern berücksichtigt werden.

Die Beispiele beinhalten immer eine Selbstbeteiligung von 500 € / 1.000 €.

 

Gebäude Baujahr 1905 

mit Denkmalschutz 

Unterkellert

Hartes Dach 

79312 Emmendingen 260 m² Wohnfläche  Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar Jahresbeitrag 967,20 € Brutto 

Gebäude Baujahr 1836

mit Denkmalschutz 

Unterkellert

Hartes Dach

13465 Berlin 261 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar Jahresbeitrag 1.158,73 € Brutto 

Gebäude Baujahr 1896

mit Denkmalschutz 

Keller

Weiches Dach

21635 Jork

 

175 m² Wohnfläche  Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel

 

Jahresbeitrag 760,29 €

Brutto

 

Mehrfamilienhaus

Baujahr 1899

mit Denkmalschutz

Unterkellert

Hartes Dach 

26316 Bremen 250 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar

Jahresbeitrag 1.349,72 € Brutto 

Gebäude Baujahr 1976

Ensembleschutz

Unterkellert

Hartes Dach

70839 Gerlingen 150 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar, unbenannte Gefahren

Jahresbeitrag 990,24 € Brutto

 

Gebäude Baujahr 1880

Fachwerkhaus

Keller

Hartes Dach

19303 Dömitz 184 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar

Jahresbeitrag 1.100,54 €

Brutto 

Schon gewusst? In Deutschland stehen etwa 1 Mio. Gebäude unter Denkmal­schutz

Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, dann oft per Gesetz oder Verwaltungsakt. Dies passiert wenn das Gebäude einen besonders hohen geschichtlichen, künstlerischen Wert für die Öffentlichkeit darstellt.

Eine denkmalgeschützte Villa wird in folgende Kategorien eingeteilt

Kategorie "A"

Gebäude in A können ohne eine besondere Bauausführung und Handwerks­technik wiederhergestellt werden. Das Bauwerk lässt sich mit den üblichen Baustoffen und normalen Techniken reparieren. Hier werden keine großartigen Zuschläge bei der Wertermittlung zur Versicherungs­summe fällig.

Kategorie "B"

Hier müssen die Gebäude mit besonderer Bauaus­führung und Handwerkertechnik  wiederher­gestellt werden. Größtenteils lässt sich das Haus mit handelsüblichen Baustoffen und normalen Bautechniken reparieren. Die besonderen Bauausführungen können bei der Wertermittlung durch pauschale Zuschläge auf die Versicherungs­summe berücksichtigt werden.

Kategorie "C"

Gebäude in der Kategorie "C" können nur mit besonderer Bauausführung und Handwerks­technik in größerem Umfang wiederhergestellt werden. Diese Gebäude benötigen deutlich mehr Denkmalpflege als Kategorie A & B. Oftmals wird hier ein Gutachten benötigt. 

 


Villa mit Ensembleschutz

Denkmalschutz wird stets per Gesetz oder Verwaltungsakt verliehen. Dazu kommt es, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an einer Erhaltung des Gebäudes besteht. Ein solches Interesse wird zum Beispiel mit einem hohen geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Stellenwert legitimiert. Denkmalschutz kann nicht nur für ein Gebäude an sich gelten, sondern auch für dessen Umgebung, sofern sie relevant für die Wirkung des Gebäudes ist. Hier spricht man von denkmalschutzrechtlichem Umgebungsschutz. Ensemble Denkmalschutz kann einerseits für Einzeldenkmäler, sprich für eigenständige Gebäude, gelten. Andererseits kann dieser sich auch auf ganze Ensembles erstrecken. Dabei stellen ganze Straßenzüge, historische Stadtkerne und Plätze sogenannte Ensembles dar, die als Ganzes zu schützen sind. Eine Ensembleschutz Gebäudeversicherung ist hier klar zu empfehlen. Nicht jedes der einzelnen Gebäude muss in diesem Fall als Baudenkmal klassifiziert sein. Ziel des Schutzes ganzer Ensembles ist die Erhaltung von ansehnlichen Stadtbildern, sodass hier ohne Frage auch der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz greift.

Allgefahrendeckung in der Gebäudeversicherung für Denkmalschutzimmobilien

Wir empfehlen bei der Gebäudeversicherung für ein denkmalgeschütztes Haus immer eine Allgefahrendeckung mit einzuplanen. Denn wenn ein Schaden passiert, der nicht unter den vereinbarten Gefahren fällt, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

 

Was genau versteht man unter einer Allgefahrendeckung? 

Grundsätzlich findet man in den Versicherungsbedingungen die vereinbarten Gefahren abgesichert, die am häufigsten eintreten können, wie beispielsweise Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch was ist, wenn mal ein Schaden an den versicherten Sachen durch eine Ursache eintritt, die nicht ausdrücklich in Ihrem Versicherungsvertrag als versicherte Gefahr benannt ist? Diese Schäden lassen sich unter dem Begriff „unbenannte Gefahren“ zusammenfassen. Das klingt zunächst mysteriös, ist es aber nicht. 

•„Unbenannte Gefahren“ sind alle Schadenursachen, die nicht in einem Versicherungsprodukt genannt und versicherbar sind,

•die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten,

•und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Beispielsweise Vorsatz)

 

Ein Fall zeigt warum die Allgefahrendeckung wichtig ist: *Zum Artikel* 

 

Wenn ein solcher Schaden passiert (Hauswand droht einzustürzen), ist dies nicht in einer normalen Gebäudeversicherung Denkmalschutz versichert. 

Gebäudeversicherung für Stadtvilla

Gebäudeversicherung für Stadtvilla
Gebäudeversicherung für Stadtvilla

 

Eine Stadtvilla ist ein elegantes, freistehendes Wohnhaus, das oft in städtischen Gebieten zu finden ist. Sie zeichnet sich durch großzügige Raumaufteilungen, hohe Decken und große Fenster aus. Stadtvillen bieten häufig einen repräsentativen Charakter und sind ideal für Familien, die urbanes Wohnen mit einem Hauch von Luxus verbinden möchten. In der Wohngebäudeversicherung werden solche Gebäude meist in die Kategorie A eingestuft. 

Gebäudeversicherung für Jugendstil Villa

Gebäudeversicherung für Jugendstil Villa
Gebäudeversicherung für Jugendstil Villa

 

Die Jugendstil Villa ist ein architektonischer Stil, der zwischen 1890 und 1910 populär war. Sie zeichnet sich durch geschwungene Linien, florale Motive und kunstvolle Verzierungen aus. Oft sind diese Villen mit bunten Fliesen, Stuckarbeiten und großen Balkonen ausgestattet. Der Jugendstil legt großen Wert auf Ästhetik und harmonische Gestaltung, was diese Villen zu einzigartigen Wohnräumen macht. Hier ist der Denkmalaufwand höher und auch die Wiederherstellungskosten sind hoch. Daher wird die Jugendstil Villa in Kategorie B Denkmalschutz zugeordnet. 

Gebäudeversicherung für Gründerzeit Villa

Gebäudeversicherung für Gründerzeit Villa
Gebäudeversicherung für Gründerzeit Villa

Die Gründerzeit Villa stammt aus der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland zwischen 1871 und 1914. Diese Villen sind oft imposant und monumental gestaltet, mit reich verzierten Fassaden, Erkern und Türmchen. Sie bieten großzügige Wohnflächen und sind häufig von großen Gärten umgeben. Die Gründerzeit Architektur spiegelt den Wohlstand und die gesellschaftlichen Veränderungen dieser Epoche wider. Kategorie C Denkmalschutz und auch Gutachten zur Wertermittlung werden fällig. Gründerzeit Villen sind auch als Gutshäuser bekannt. 

Was ist der Zweck ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen?

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kommt die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und im Bereich des Denkmalschutzes so ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.

Dabei geht es international beim Denkmalschutz als Teil des Schutzes von Kulturgütern besonders darum, das besonders sensible kulturelle Gedächtnis, die gewachsene kulturelle Vielfalt, die geschichtlichen Hintergründe und die wirtschaftliche Grundlage eines Staates, einer Region oder einer Gesellschaft zu erhalten. Basis des Denkmalschutzes ist das jeweilige Denkmalrecht der Staaten und gegebenenfalls der Bundesländer, das festlegt, was ein Denkmal ist. Aufgabe der Denkmalschutzbehörden ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestandes in Denkmallisten.

Stadtvilla - Jugendstil Villa - Gründerzeit Villa - Was kann hier unter Denkmalschutz stehen ?

  • Dach: Besonders gestaltete Dachfläche, Sonderanfertigungen, handgefertigte Tonziegel etc.
  • Aussenwände/Fassade: Bauzier/ Fassadenschmuck, wie z. B. Schmiedearbeiten, Geländer; Putzfassade mit Zierart etc.
  • Decken/Wände: Stuckarbeiten, Edelholzvertäfelungen, Decken- und Wandbemalung, Sonderanfertigungen von Baumaterialien wie Fliesen; Rekonstruktion von Tapeten und textiler Wandbespannung etc.
  • Bodenbeläge: Besonders gestaltete bzw. historische Originalbodenbeläge, Flechtbodenverlegung, Sonderanfertigungen von Baumaterialien wie Fliesen, künstlerisch gestaltete Fußböden (z. B. Parkett mit Intarsien, Figuren, Formen, Natursteinbeläge, Fliesen) etc.
  • Fenster: Holzkastenfenster mit Fenstersprossen, Blei- und Buntverglasungen Holzfenster mit geschwungenen und aufwendig profilierten Fenstersprossen; Sonderanfertigungen von Beschlägen etc.
  • Türen: Profilierte Vollholztüren, einfache Verglasung, doppelflügelige Holztüren, Sonderanfertigungen von Beschlägen, künstlerische Verglasung, Buntglas, etc.
  • Treppen: Holztreppen, verzierte Treppen, geschwungene Konstruktionen etc.
  • Feuerstätten/Beheizung: Aufwendig gestaltete Kachelöfen, offene Kamine etc.

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