Wenn ein Versicherer eine Gebäudeversicherung kündigt, kann dies für die Eigentümer eine Herausforderung darstellen. Es gibt jedoch Schritte, die unternommen werden können, um diese Situation zu bewältigen und eine neue Versicherung zu sichern. Nach einem bezahlten Schadensfall und zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit können viele Versicherer die Verträge kündigen. Meist trifft diese Kündigung den Versicherten unerwartet und zur falschen Zeit. Die Versicherer unterscheiden sich hier deutlich. Meist können mehrere Schäden hintereinander passieren und der Versicherer macht nichts. Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie, welche Regeln rund um die Kündigung einer Versicherung gelten und was Sie nach einer Kündigung durch den Versicherer tun können.
Vorsicht: Im neuen Versicherungsantrag müssen Sie angeben, ob und welche Verträge bereits gekündigt wurden. Ist dies vom Versicherer bereits geschehen, kann das für die neue Versicherung ein Grund sein, Sie im Vorhinein abzulehnen.
War das der Fall, kann es sein, dass der neue Versicherer den Antrag ablehnt – auch wenn Sie eine individuelle
Anfrage stellen. Kunden müssen zwar auch Vorschäden angeben, die prüfen Versicherer in der Regel aber gesondert.
1. **Ursache verstehen**: Finden Sie heraus, warum die Versicherung gekündigt wurde. Häufige Gründe können eine zu hohe Schadensquote oder Veränderungen im Risikoprofil des Gebäudes sein.
2. **Schadensprävention**: Überprüfen Sie, ob es Möglichkeiten gibt, das Risiko zu minimieren, z.B. durch Renovierung oder Modernisierung der Wasserleitungen, um Leitungswasserschäden zu verhindern.
3. **Neues Angebot einholen**: Fragen Sie bei uns für einen neuen Anbieter an. Sie können dann in Ruhe die Konditionen und Deckungssummen vergleichen.
4. **Beratung suchen**: Ziehen Sie in Betracht, einen unabhängigen Versicherungsmakler zu kontaktieren, der Ihnen helfen kann, eine passende Gebäudeversicherung zu finden. Es ist wichtig, proaktiv zu handeln und sich nicht von von der Vorversicherung überrumpeln zu lassen. Mit den richtigen Schritten können Sie sicherstellen, dass Ihr Eigentum weiterhin gut geschützt ist.
Unter Elementar fallen die Naturgefahren wie:
Häufigster Grund für eine Leistungsverweigerung ist eine angeblich grobe Fahrlässigkeit des Versicherten. Häufigster Fall ist die unbeaufsichtigte Kerze oder der Herd, der zu einem Brandschaden führt (Hausbrand). Das gekippte Fenster ist für den Einbruchschaden verantwortlich. Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit lesen Sie dann im Schreiben der Versicherung. Die Versicherung kann unter diesen Voraussetzungen die Leistungen kürzen oder komplett verweigern.
Sie können bei uns unter folgenden Voraussetzungen anfragen.
Wir werden Sie in Kürze telefonisch kontaktieren, um weitere Details zum Gebäude und zur evtl. Vorversicherung zu besprechen. Wir freuen uns auf das Gespräch und auch auf die Erstellung eines attraktiven Vorschlages.
Unter der Voraussetzung, dass der Vorschlag Ihnen auch wirklich zusagt, erhalten Sie Ihr Angebot direkt mit Email übersendet.
Hierzu können wir dann gerne im Nachgang nochmals telefonieren.
Hier erhalten Sie leistungsstarken Premium Gebäudeschutz mit fairen Konditionen und keine billig Tarife.
Eine gute Gebäudeversicherung für ältere Gebäude muss nicht teuer sein. Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Übersicht an Kunden, die wir betreuen. Versichert ist immer ein Premium Gebäudeschutz mit leistungsstarken Entschädigungen & klaren Vertragsbedingungen. Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden, muss ein Versicherer gewählt werden, der keine begrenzte Versicherungssumme festlegt, weil die Wiederherstellungskosten teilweise 10x höher sind, als bei einem normalen Gebäude.
Der Wert von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahren hervorragend entwickelt. Nie waren Immobilien mehr wert als heute. Und das ist auch gut so. Schließlich ist Ihr Haus nicht nur eine Wertanlage, sondern auch ein sicherer Ort und Ihr Zuhause. Es steht für Heimat, Geborgenheit und Schutz. Deshalb sollte man es gut absichern.
Die Konditionen können nie für ein ähnliches Gebäude verwendet werden. Zu viele Faktoren beeinflussen den Preis. So wird z.B. ein Gebäude in der Überschwemmungszone 2 oder 3 mehr an Elementar kosten als in einem normalen Gebiet. Auch sind die Schäden an den jeweiligen Orten ein Punkt, welche im Preis von den Versicherern berücksichtigt werden.
Gebäude Baujahr 1900 Keller 3x Vorschäden |
71263 Weil der Stadt | 167 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar |
Jahresbeitrag 963,18 € Brutto 200 € Selbstbeteiligung |
Gebäude Baujahr 1980 kein Keller 1x Vorschaden |
50170 Kerpen | 133 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel |
Jahresbeitrag 508,96 € Brutto 600 € Selbstbeteiligung |
Gebäude Baujahr 1936 Keller 3x Vorschäden |
23562 Lübeck | 180 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel |
Jahresbeitrag 986,30 € Brutto 1.900 € Selbstbeteiligung |
Gebäude Baujahr 2019 Unterkellert 2x Vorschäden |
69118 Heidelberg | 172 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar |
Jahresbeitrag 627,12 € Brutto keine Selbstbeteiligung |
Gebäude Baujahr 1977 Unterkellert 3x Vorschäden |
61194 Niddatal | 210 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar + unbenannte Gefahren |
Jahresbeitrag 1.997,42 € Brutto 1.000 € Selbstbeteiligung |
Gebäude Baujahr 1986 Unterkellert 3x Vorschaden |
21147 Hamburg | 120 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar |
Jahresbeitrag 1.320 € Brutto 1.000 € Selbstbeteiligung |
Gebäude Baujahr 1961 Unterkellert Keine Vorschäden |
47228 Duisburg | 100 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar |
Jahresbeitrag 747,88 € Brutto 500 € Selbstbeteiligung |
Versicherungsunternehmen können die Wohngebäudeversicherung kündigen. Dies ist gleichfalls per ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung möglich. Mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kann also auch der Versicherer eine bestehende Police ohne weitere Angabe von Gründen beenden. Ebenso kann er das mit einer Frist von einem Monat tun, nachdem ein Schaden reguliert wurde oder er in Kenntnis über den Wechsel des Eigentümers eines versicherten Wohngebäudes informiert wurde.
Rund 1 Millionen Leitungswasserschäden zahlen Versicherungsgesellschaften pro Jahr. Hier ist bei 2 oder mehr Leitungswasserschäden oft eine Kündigung zu erwarten. Wenn dies passiert, wird es nicht so einfach die Gefahr Leitungswasser in der Gebäudeversicherung weiterhin einzuschließen und abzusichern. Die Schadenfälle und die raus resultierende Schadenshöhe in der Wohngebäudeversicherung steigen Jahr zu Jahr an. Ein Grund warum diese Schäden so oft passieren, kann auf die fehlende Sanierung der Gebäude gebucht werden.
Die Immobilienbesitzer sanieren ihre Gebäude in Deutschland immer seltener und später.
Die Versicherungsunternehmen prüfen regelmäßig, ob die Einnahmen mit den Ausgaben noch stimmen. Gerade bei Schäden, nehmen sie die Verträge besonders genau unter die Lupe und sprechen dann eine Kündigung aus. Häufig kommt das etwa bei der Wohngebäudeversicherung vor, wenn Kunden alte Häuser versichert haben und es irgendwann zu einem Schaden kommt.
Die Wohngebäudeversicherung kann einen Vertrag nicht nur nach Schadensfällen kündigen, sondern auch wenn keine Schäden über die Laufzeit eingetreten sind. Dies ist oftmals der Fall, wenn der Vertrag unter den damals abgeschlossenen Konditionen nicht mehr fortgeführt werden kann.
HUK kündigt Wohngebäudeversicherung – Immer wieder kommen Kunden auf uns zu, weil die HUK den Gebäudeversicherungsvertrag bereits nach einem Schaden (meist Leitungswasser) kündigt. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie ebenfalls betroffen sind. Im laufe des Jahres 2021 kam ein neuer Kunde auf uns zu mit folgendem Fall: Die "günstige" HUK Gebäudeversicherung hat nach einem Leitungswasserschaden von rund 14.000 € einfach den Vertrag gekündigt. Der Kunde war über mehrere Jahre bei der HUK Coburg versichert. Nach dem eingetretenen Leitungswasserschäden lag auch bereits die Kündigung des Vertrags im Briefkasten.
Für den Kunden war es zuerst ein Schock, weil die HUK einfach die Gebäudeversicherung direkt gekündigt hatte.
Es ist im Versicherungsvertragsrecht geschrieben, dass die Versicherung oder der Kunden ein Recht auf Sonderkündigung bei einem Schadensfall haben. Oftmals wird eine Alternative angeboten, wobei die Leitungswasserversicherung einfach ausgeschlossen wird, und nur noch die Gefahren Feuer und Sturm/Hagel versichert werden. Für uns als Versicherungsmakler kann das nicht im Interesse eines umfassenden Versicherungsschutzes sein. Wir helfen Ihnen hierbei weiter.
Der Schweizer Versicherer Helvetia kündigte meist nach einem oder auch zwei Schäden in der Wohngebäudeversicherung die Versicherungspolice. Dies bestätigten einige Anfragen von verärgerten Kunden. Mal war es ein Mehrfamilienhaus, bei dem nur zwei Schäden eingetreten sind und auch wurde bereits nach einem größeren Wasserschaden die Gebäudeversicherung direkt gekündigt.
Auch bei der R+V sind Kunden auf uns zugekommen um nach einer neuen Lösung zu suchen. Die R+V kündigte meist nach zwei Wasserschäden den Gebäudeversicherungsvertrag.