Die Gebäudeversicherung zählt zu den essenziellen Versicherungen für Hausbesitzer! Mit dem Erwerb Ihres eigenen Hauses haben Sie einen bedeutenden Traum verwirklicht. Doch das Zuhause kann durch verschiedene Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Überschwemmungen schnell bedroht werden. Ein unabhängiger Vergleich von Gebäudeversicherungen sorgt dafür, dass Sie auch in schwierigen Zeiten flexibel bleiben. Zur Wohngebäudeversicherung zählen das Hauptgebäude sowie alles, was fest mit diesem verbunden ist. Auch Gartenhäuser und Nebengebäude sind in der Versicherung abgedeckt. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am Gebäude, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Elementarisierungen verursacht werden. Die Kostenerstattung umfasst alles von Reparaturen und Instandsetzungen bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
Moderne Wohngebäudeversicherungen werden in der Regel als gleitende Neuwertversicherungen abgeschlossen. Die meisten Anbieter haben in ihren Versicherungsbedingungen Anpassungsklauseln integriert, die sich an der Entwicklung der Baupreise sowie den Schadenzahlungen des Vorjahres orientieren. Dies dient dazu, Unterversicherung zu vermeiden. In den letzten Monaten haben viele Hausbesitzer:innen einen spürbaren Anstieg der Beiträge für Wohngebäude- und Elementarschadenversicherungen erlebt. Diese Entwicklung ist auch auf die hohe Inflation zurückzuführen, die dazu führt, dass Versicherungsunternehmen höhere Kosten für Reparaturen, Materialien und Bauleistungen tragen müssen. Zudem verlangen die Rückversicherer, die sich gegen Risiken absichern, aufgrund der Inflation und steigenden Gefahren durch Naturkatastrophen ebenfalls höhere Beiträge. Betroffene sollten daher ihre Prämien für diese Policen im Blick haben und haben die Möglichkeit, den Anbieter nach einem Vergleich der Bedingungen und Beiträge zu wechseln.
Häufigster Grund für eine Leistungsverweigerung ist eine angeblich grobe Fahrlässigkeit des Versicherten. Häufigster Fall ist die unbeaufsichtigte Kerze oder der Herd, der zu einem Brandschaden führt (Hausbrand). Das gekippte Fenster ist für den Einbruchschaden verantwortlich. Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit lesen Sie dann im Schreiben der Versicherung. Die Versicherung kann unter diesen Voraussetzungen die Leistungen kürzen oder komplett verweigern.
Bitte fragen Sie bei uns unter folgenden Voraussetzungen an:
Wir werden Sie in Kürze kontaktieren, um weitere Details zum Gebäude und zur evtl. Vorversicherung zu besprechen. Wir freuen uns auf das Gespräch und auch auf die Erstellung eines attraktiven Vorschlages.
Vorausgesetzt, der Vorschlag entspricht Ihren Vorstellungen, wird Ihnen Ihr Angebot direkt im Nachgang per E-Mail zugesendet.
Gerne können wir im Anschluss auch noch einmal telefonieren.
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Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Risiko.
Wenn das versicherte Gebäude verkauft wird, übernimmt der Käufer das Versicherungsverhältnis zusammen mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Käufer und Verkäufer sind gemeinsam verantwortlich für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode, die den Zeitraum des Verkaufs umfasst. Es ist daher ratsam, dass Käufer und Verkäufer sich darauf einigen, in welchem Verhältnis sie die Versicherungsprämie bezahlen – idealerweise schriftlich.
Der Käufer hat das Recht, das Versicherungsverhältnis zu kündigen. Eine Kündigung kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (zum nächsten Hauptfälligkeitstermin der Prämie) erfolgen. Dieses Kündigungsrecht verfällt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb (Eintrag im Grundbuch) ausgeübt wird.
Für die Kündigung ist die Zustimmung eventueller Hypothekengläubiger erforderlich. Daher sollte deren Einverständnis rechtzeitig eingeholt werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, sofern eine gleichwertige alternative Versicherung nachgewiesen werden kann.
In Deutschland sind lediglich etwa 54 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Auf die Frage, warum viele nicht versichert sind, antworten viele: "Wir wohnen doch gar nicht am Fluss. Uns kann nichts passieren." Diese Annahme ist jedoch nicht korrekt. Starkregen kann überall auftreten und Schäden verursachen – selbst in höheren Lagen.
Elementarschäden beziehen sich auf Schäden, die durch natürliche Kräfte verursacht werden. Dazu zählen unter anderem Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Schneedruck.
Je nach Art des Schadens greift unterschiedliche Versicherungsschutz: Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden durch Blitzschläge sind durch die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgedeckt. Andere durch Naturereignisse verursachte Schäden wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck erfordern in der Regel eine separate Elementarschadenversicherung. Diese wird oft in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen oder als Erweiterung dieser Verträge hinzugefügt. Einzelne Risiken können in der Regel nicht abgewählt oder individuell gewählt werden.