Gebäudeversicherung für denkmalgeschütztes Haus - Vergleich und Beratung 2025

Gebäudeversicherung mit Denkmalschutz
Gebäudeversicherung für denkmalgeschütztes Haus

Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien müssen bei der Instandhaltung ihrer Objekte zahlreiche Aspekte beachten. Reparaturen oder Renovierungen dürfen in der Regel nicht eigenständig durchgeführt werden, da viele Maßnahmen zuvor die Zustimmung der Denkmalschutzbehörden benötigen. Besonders im Fall von denkmalgeschützten Objekten ist es ratsam, einen unabhängigen Makler für die Gebäudeversicherung zu konsultieren. Bei der Versicherung denkmalgeschützter Gebäude sollte wenn möglich ein Wohnflächentarif gewählt werden, der keine fixierte Versicherungssumme vorsieht. Zudem ist zu beachten, dass nicht alle Versicherungsanbieter solchen Objekten Versicherungsschutz bieten.

 

Wir lieben Denkmalimmobilien und verstehen unser Handwerk

Als Versicherungsmakler mit spezialisiertem Wissen im Bereich denkmalgeschützter Immobilien verstehen wir die einzigartigen Herausforderungen und Anforderungen, die mit dem Besitz und der Instandhaltung solcher historischen Immobilien verbunden sind. Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur architektonische Meisterwerke, sondern auch kulturelle Erben, die besonderen Schutz und sorgfältige Pflege benötigen. Mit unserer Expertise im Bereich denkmalgeschützter Immobilien stehen wir Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre wertvolle Immobilie optimal geschützt ist. 

Was genau versteht man unter einem Denkmalschutz?

Schon in der Antike haben Menschen bestimmte Bauwerke als besonders eingestuft und der hieraus resultierende Denkmalschutz besteht schon seit gut 100 Jahren. Im Großherzogtum Hessen wurde mit dem „Gesetz, den Denkmalschutz betreffend“ vom 16. Juli 1902 das erste Denkmalschutzgesetz Deutschlands verabschiedet. Das „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler“ in NRW datiert aus dem Jahr 1980 und ist das jüngste Denkmalschutzgesetz in den alten Bundesländern. 

Hieraus geht hervor, dass nicht nur Bauwerke von hohem künstlerischen Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Laut Gesetz besteht ein öffentliches Interesse am Erhalt eines Objektes, „wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“

Welche Gefahren sollten bei der Gebäudeversicherung Denkmalschutz versichert sein?

Feuer

Leitungswasser

Sturm/Hagel

Elementar

Unter Elementar fallen die Naturgefahren wie:

  • Starkregen / Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben 

Warum ist es sinnvoll eine Denkmalschutz Immobilie mit Premium Schutz zu versichern?

Häufigster Grund für eine Leistungsverweigerung ist eine angeblich grobe Fahrlässigkeit des Versicherten. Häufigster Fall ist die unbeaufsichtigte Kerze oder der Herd, der zu einem Brandschaden führt (Hausbrand). Das gekippte Fenster ist für den Einbruchschaden verantwortlich. Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit lesen Sie dann im Schreiben der Versicherung. Die Versicherung kann unter diesen Voraussetzungen die Leistungen kürzen oder komplett verweigern. 

Billig Tarife bieten nicht den gewünschten Versicherungsschutz
Billig Tarife bieten nicht den gewünschten Versicherungsschutz


Wie erhalte ich meinen neuen Premium Gebäudeversicherungsvorschlag ?

Bitte fragen Sie nur unter folgenden Voraussetzungen an:

  • Ernstgemeinte & ehrliche Anfragen
  • Keine "ich möchte nur mal schauen" Anfragen
  • Sie besitzen die Immobilie
  • Kein Verkauf der Immobilie
  • Ihnen ist Leistung im Schadensfall wichtiger als ein billiger Tarif

Wir werden Sie in Kürze telefonisch kontaktieren, um weitere Details zum Gebäude und zur evtl. Vorversicherung zu besprechen. Wir freuen uns auf das Gespräch und auch auf die Erstellung eines attraktiven Vorschlages.

Unter der Voraussetzung, dass der Vorschlag Ihnen auch wirklich zusagt, erhalten Sie Ihr Angebot direkt mit Email übersendet. 

 

Hierzu können wir dann gerne im Nachgang nochmals telefonieren.



Wir helfen Ihnen bei der Absicherung Ihrer Denkmalschutz Immobilie

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf!

Hier erhalten Sie leistungsstarken Premium Gebäudeschutz mit fairen Konditionen und keine billig Tarife.

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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Was kostet eine Gebäudeversicherung für ein Denkmalschutz Gebäude?

Eine gute Gebäudeversicherung für denkmalgeschützte Gebäude muss nicht teuer sein. Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Übersicht an Kunden, die wir betreuen. Versichert ist immer ein Premium Gebäudeschutz mit leistungsstarken Entschädigungen & klaren Vertragsbedingungen. Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden, muss ein Versicherer gewählt werden, der keine begrenzte Versicherungssumme festlegt. Die Wiederherstellungskosten sind nicht selten deutlich höher, als ein normales Gebäude. Der Wert von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahren auch hervorragend entwickelt. Nie waren Immobilien mehr wert als heute. Und das ist auch gut so. Schließlich ist Ihr Haus nicht nur eine Wertanlage, sondern auch ein sicherer Ort und Ihr Zuhause. Es steht für Heimat, Geborgenheit und Schutz. Deshalb sollte man es gut absichern. 

Beispiele für bereits versicherte denkmalgeschützte Immobilien

Die Konditionen können nie für ein ähnliches Gebäude verwendet werden. Zu viele Faktoren beeinflussen den Preis. So wird z.B. ein Gebäude in der Überschwemmungszone 2 oder 3 mehr an Elementar kosten als in einem normalen Gebiet. Auch sind die Schäden an den jeweiligen Orten ein Punkt, welche im Preis von den Versicherern berücksichtigt werden.

Die Beispiele beinhalten immer eine Selbstbeteiligung von 500 € / 1.000 €.

 

Gebäude Baujahr 1905 

mit Denkmalschutz 

Unterkellert

Hartes Dach 

79312 Emmendingen 260 m² Wohnfläche  Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar Jahresbeitrag 967,20 € Brutto 

Gebäude Baujahr 1836

mit Denkmalschutz 

Unterkellert

Hartes Dach

13465 Berlin 261 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar Jahresbeitrag 1.158,73 € Brutto 

Gebäude Baujahr 1896

mit Denkmalschutz 

Keller

Weiches Dach

21635 Jork

 

175 m² Wohnfläche  Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel

 

Jahresbeitrag 760,29 €

Brutto

 

Mehrfamilienhaus

Baujahr 1899

mit Denkmalschutz

Unterkellert

Hartes Dach 

26316 Bremen 250 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar

Jahresbeitrag 1.349,72 € Brutto 

Gebäude Baujahr 1976

Ensembleschutz

Unterkellert

Hartes Dach

70839 Gerlingen 150 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar, unbenannte Gefahren

Jahresbeitrag 990,24 € Brutto

 

Gebäude Baujahr 1880

Fachwerkhaus

Keller

Hartes Dach

19303 Dömitz 184 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar

Jahresbeitrag 1.100,54 €

Brutto 

Schon gewusst? In Deutschland stehen etwa 1 Mio. Gebäude unter Denkmal­schutz

Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, dann oft per Gesetz oder Verwaltungsakt. Dies passiert wenn das Gebäude einen besonders hohen geschichtlichen, künstlerischen Wert für die Öffentlichkeit darstellt.

Denkmalgeschützte Häuser werden in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie "A"

Gebäude in A können ohne eine besondere Bauausführung und Handwerks­technik wiederhergestellt werden. Das Bauwerk lässt sich mit den üblichen Baustoffen und normalen Techniken reparieren. Hier werden keine großartigen Zuschläge bei der Wertermittlung zur Versicherungs­summe fällig.

Kategorie "B"

Hier müssen die Gebäude mit besonderer Bauaus­führung und Handwerkertechnik  wiederher­gestellt werden. Größtenteils lässt sich das Haus mit handelsüblichen Baustoffen und normalen Bautechniken reparieren. Die besonderen Bauausführungen können bei der Wertermittlung durch pauschale Zuschläge auf die Versicherungs­summe berücksichtigt werden.

Kategorie "C"

Gebäude in der Kategorie "C" können nur mit besonderer Bauausführung und Handwerks­technik in größerem Umfang wiederhergestellt werden. Diese Gebäude benötigen deutlich mehr Denkmalpflege als Kategorie A & B. Oftmals wird hier ein Gutachten benötigt. 

 


Ensembleschutz Gebäudeversicherung

Denkmalschutz wird stets per Gesetz oder Verwaltungsakt verliehen. Dazu kommt es, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an einer Erhaltung des Gebäudes besteht. Ein solches Interesse wird zum Beispiel mit einem hohen geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Stellenwert legitimiert. Denkmalschutz kann nicht nur für ein Gebäude an sich gelten, sondern auch für dessen Umgebung, sofern sie relevant für die Wirkung des Gebäudes ist. Hier spricht man von denkmalschutzrechtlichem Umgebungsschutz. Ensemble Denkmalschutz kann einerseits für Einzeldenkmäler, sprich für eigenständige Gebäude, gelten. Andererseits kann dieser sich auch auf ganze Ensembles erstrecken. Dabei stellen ganze Straßenzüge, historische Stadtkerne und Plätze sogenannte Ensembles dar, die als Ganzes zu schützen sind. Eine Ensembleschutz Gebäudeversicherung ist hier klar zu empfehlen. Nicht jedes der einzelnen Gebäude muss in diesem Fall als Baudenkmal klassifiziert sein. Ziel des Schutzes ganzer Ensembles ist die Erhaltung von ansehnlichen Stadtbildern, sodass hier ohne Frage auch der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz greift.

Allgefahrendeckung in der Gebäudeversicherung für Denkmalschutzimmobilien

Wir empfehlen bei der Gebäudeversicherung für ein denkmalgeschütztes Haus immer eine Allgefahrendeckung mit einzuplanen. Denn wenn ein Schaden passiert, der nicht unter den vereinbarten Gefahren fällt, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

 

Was genau versteht man unter einer Allgefahrendeckung? 

Grundsätzlich findet man in den Versicherungsbedingungen die vereinbarten Gefahren abgesichert, die am häufigsten eintreten können, wie beispielsweise Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch was ist, wenn mal ein Schaden an den versicherten Sachen durch eine Ursache eintritt, die nicht ausdrücklich in Ihrem Versicherungsvertrag als versicherte Gefahr benannt ist? Diese Schäden lassen sich unter dem Begriff „unbenannte Gefahren“ zusammenfassen. Das klingt zunächst mysteriös, ist es aber nicht. 

•„Unbenannte Gefahren“ sind alle Schadenursachen, die nicht in einem Versicherungsprodukt genannt und versicherbar sind,

•die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten,

•und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Beispielsweise Vorsatz)

 

Ein Fall zeigt warum die Allgefahrendeckung wichtig ist: *Zum Artikel* 

 

Wenn ein solcher Schaden passiert (Hauswand droht einzustürzen), ist dies nicht in einer normalen Gebäudeversicherung Denkmalschutz versichert. 

Gebäudeversicherung für denkmalgeschütztes Fachwerkhaus

Gebäudeversicherung Denkmalschutz Fachwerkhaus
Gebäudeversicherung Denkmalschutz Fachwerkhaus

Fachwerkhäuser stehen oftmals unter Denkmalschutz. Daher kann nicht einfach eine normale Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Hierauf ist zu achten, dass auch ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus  versichert wird. Wir helfen Ihnen hierbei und finden die passende Gebäudeversicherung für ein Fachwerkhaus mit vorhandenem Denkmalschutz. In Deutschland bestehen mehr als 2,5 Millionen Fachwerkhäuser.  Bei einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus gibt es unter anderem Bestimmungen im Hinblick auf das Gestaltungsrecht. Diese verbieten es dem Besitzer des Fachwerkhauses, das Gebäude nach seinem Vorstellungen zu verändern. Daher sollten Sie ein Fachwerkhaus / mit oder ohne Denkmalschutz nur mit einem Wohnflächentarif absichern. Hierbei wird bei der Gebäudeversicherung keine feste Summe vereinbart - das Gebäude ist also zum ortsüblichen Neubauwert ohne Höchstentschädigungsgrenze versichert. Die Kosten für den Wiederaufbau (Rohbau) eines Fachwerkhauses mit Denkmalschutz können 1 0x höher sein. Durch unsere Unabhängigkeit können wir auf seriöse Versicherungsgesellschaften zurückgreifen, die zu fairen Konditionen Fachwerkhäuser versichern. 

Gebäudeversicherung Denkmalschutz Steinfachwerk

Gebäudeversicherung Fachwerkhaus mit Steinfachwerk
Gebäudeversicherung Fachwerkhaus mit Steinfachwerk

Ein Fachwerkhaus mit Stein ist eine besondere Bauweise, die traditionelle Elemente des Fachwerkbaus mit massiven Steinstrukturen kombiniert. Bei der Gebäudeversicherung kann dies in (BAK1 / BAK2) eingestuft werden. In einigen Gegenden werden beispielsweise bestimmte Arten von Natursteinen verwendet, die typisch für die lokale Baukultur sind.Fachwerkhäuser mit Stein sind nicht nur funktional, sondern auch kulturell bedeutend und tragen zur Identität vieler Städte und Dörfer bei. Sie sind oft in historischen Stadtzentren zu finden und werden sowohl als Wohnhäuser als auch als gewerbliche Immobilien genutzt.

Gebäudeversicherung Denkmalschutz Lehmfachwerk

Gebäudeversicherung Fachwerkhaus mit Lehmfachwerk
Gebäudeversicherung Fachwerkhaus mit Lehmfachwerk

Im traditionellen Fachwerkbau werden seit jeher Holz und Lehm in handwerklicher Arbeit verbaut. Beide Rohstoffe sind regional in der Natur verfügbar. Ohne große Umwandlung werden sie seit Generationen direkt zum Bauen von Häusern verwendet. In der Gebäudeversicherung werden solche Fachwerkhäuser in die Kategorie "Holzhaus" eingestuft. Also BAK3.

Der Baustoff Lehm wird für die Ausfüllung der Zwischenräume der Tragkonstruktion, die „Gefache“ und in der Holzbalkendecke verwendet.

Strohlehm ist eine Mischung aus Stroh und Lehm. Es handelt sich um eine „leichte“ Mischung, die sich nur mit den Händen, ohne spezielles Werkzeug gut in die Fachwerkkonstruktion einbringen lässt. Wird der Lehmmörtel mit Stroh „abgemagert“, dann hat er im Winter gegenüber gebrannten, vollen Ziegelsteinen eine bessere Dämmwirkung.

Gebäudeversicherung Denkmalschutz Reetdach

Gebäudeversicherung Fachwerkhaus mit Reetdach
Gebäudeversicherung Fachwerkhaus mit Reetdach

Fachwerkhäuser mit Reetdach sind eine der ältesten Dachkonstruktionen der Welt. Heute finden sich Fachwerkhäuser mit Reetdächern vor allem in den Küstenregionen Norddeutschlands. Reetdächer bieten eine gute Wärmedämmung und sind aufgrund ihrer natürlichen Materialien umweltfreundlich. Beim Bau und der Pflege von Reetdächern spielt die richtige Neigung des Daches eine entscheidende Rolle, da sie das Ablaufen von Wasser unterstützt und somit die Lebensdauer verlängert

In der Gebäudeversicherung müssen wir unterscheiden ob Steinfachwerk oder Lehmfachwerk vorliegt. Bei einem reetgedeckten Fachwerkhaus mit Lehmfachung wird das Gebäude in BAK5 eingestuft. 

Was ist der Zweck ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen?

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kommt die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und im Bereich des Denkmalschutzes so ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.

Dabei geht es international beim Denkmalschutz als Teil des Schutzes von Kulturgütern besonders darum, das besonders sensible kulturelle Gedächtnis, die gewachsene kulturelle Vielfalt, die geschichtlichen Hintergründe und die wirtschaftliche Grundlage eines Staates, einer Region oder einer Gesellschaft zu erhalten. Basis des Denkmalschutzes ist das jeweilige Denkmalrecht der Staaten und gegebenenfalls der Bundesländer, das festlegt, was ein Denkmal ist. Aufgabe der Denkmalschutzbehörden ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestandes in Denkmallisten.

Passende Gebäudeversicherung für alle Denkmalschutz Immobilien

Gebäudeversicherung Denkmalschutz für alle Gebäudetypen
Gebäudeversicherung Denkmalschutz für alle Gebäudetypen

Versichert werden können alle Gebäudetypen mit Denkmalschutz oder Ensembleschutz. Eine Gebäudeversicherung ist für folgende Immobilien möglich:

  • Einfamilienhaus 
  • Zweifamilienhaus
  • Reihenhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • Reetdachhaus
  • Fachwerkhaus
  • Ferienhaus (auch vermietet)
  • Ehemalige landwirtschaftliche Anwesen mit Stallanbauten
  • Gewerbliche Immobilien (z.B. Wohn-und Geschäftshäuser)  

 

Was kann an einem Gebäude unter Denkmalschutz stehen?

  • Dach: Besonders gestaltete Dachfläche, Sonderanfertigungen, handgefertigte Tonziegel etc.
  • Aussenwände/Fassade: Bauzier/ Fassadenschmuck, wie z. B. Schmiedearbeiten, Geländer; Putzfassade mit Zierart etc.
  • Decken/Wände: Stuckarbeiten, Edelholzvertäfelungen, Decken- und Wandbemalung, Sonderanfertigungen von Baumaterialien wie Fliesen; Rekonstruktion von Tapeten und textiler Wandbespannung etc.
  • Bodenbeläge: Besonders gestaltete bzw. historische Originalbodenbeläge, Flechtbodenverlegung, Sonderanfertigungen von Baumaterialien wie Fliesen, künstlerisch gestaltete Fußböden (z. B. Parkett mit Intarsien, Figuren, Formen, Natursteinbeläge, Fliesen) etc.
  • Fenster: Holzkastenfenster mit Fenstersprossen, Blei- und Buntverglasungen Holzfenster mit geschwungenen und aufwendig profilierten Fenstersprossen; Sonderanfertigungen von Beschlägen etc.
  • Türen: Profilierte Vollholztüren, einfache Verglasung, doppelflügelige Holztüren, Sonderanfertigungen von Beschlägen, künstlerische Verglasung, Buntglas, etc.
  • Treppen: Holztreppen, verzierte Treppen, geschwungene Konstruktionen etc.
  • Feuerstätten/Beheizung: Aufwendig gestaltete Kachelöfen, offene Kamine etc.

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